Notwendiger Bodentausch

Das Areal wird in eine neue Parzellenstruktur überführt. Im Zuge dieser Neuordnung wird die Gemeinde Eigentümerin sämtlicher Flächen im Inneren des Quartiers. Die Sägematte Asset AG übernimmt im Gegenzug das Grundeigentum entlang der Talstrasse, welches für die geplanten Neubauten benötigt wird. Zu diesem Zweck erfolgt ein annähernd flächengleicher Ost-West-Tausch der heutigen Grundstücke. Dieser Bodentausch bildet eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des baulichen Vorhabens und ermöglicht eine zweckmässige und klare Eigentumsordnung innerhalb des neuen Quartiers. Ohne Bodentausch kann das Projekt nicht umgesetzt werden.

Besitzverhältnisse vor dem Bodentausch

Besitzverhältnisse nach dem Bodentausch

Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen, an der Abstimmung vom 14. Juni 2026 dem Antrag für den Bodentausch zwischen der Sägematte Asset AG und der Gemeinde Visp zuzustimmen.

Häufige Fragen

Was regelt der von der Bevölkerung bereits 2020 angenommene Quartierplan?

Der Quartierplan wurde an der sehr gut besuchten Urversammlung vom 22. September 2020 mit einer Zustimmung von 99 Prozent angenommen und im Jahr 2022 vom Kanton homologiert.

Er legt Lage, Umfang und Nutzung des gesamten Projekts Sägematte städtebaulich verbindlich fest. Inhaltlich umfasst der Quartierplan einen grosszügigen und attraktiven öffentlichen Platz, einen Kleinkindercampus (Kita), ein grosses öffentliches Parkhaus sowie Wohn‑ und Geschäftsflächen. Diese Vorgaben gilt es nun umzusetzen.

Gewährt die Gemeinde den Vertragspartnern Sonderkonditionen?

Nein. Vielmehr gewährleisten unabhängige externe Gutachten, dass das hier vorgestellte Projekt sowohl funktionell als auch planerisch überzeugt und dass der Preis für das öffentliche Parkhaus, den öffentlichen Platz sowie den Kita‑Campus angemessen und fair ist.

Der faire Preis, die umfassend dokumentierte Projektbestellung sowie die weitgehende Überbindung der Baurisiken auf die Bauherrin, die Sägematte Asset AG, wurden – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Volkes – vertraglich vereinbart.

Warum keine öffentliche Ausschreibung von Bauaufträgen?

Dies liegt daran, dass die Gemeinde keine Bauaufträge vergibt, sondern ein schlüsselfertiges Gebäude erwirbt. Ein Grundstückkauf unterliegt gemäss dem Grundstückprivileg nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht.

Massgebend ist zudem, dass der öffentliche Teil des Projekts (Gemeinde) und der private Teil des Projekts (Sägematte Asset AG) durch eine Vielzahl von Schnittstellen – wie Baugrund, Statik, haustechnische Anlagen, Energie, etc. - baulich untrennbar miteinander verbunden sind. Eine getrennte Umsetzung des Projekts ist aus technischen und architektonischen Gründen nicht möglich.

Darüber hinaus wäre die Umsetzung des Projekts ohne den vorgesehenen Bodentausch sowie ohne eine enge fachliche und koordinierte Zusammenarbeit nicht realisierbar.

Weitere Fragen & Antworten