Dies liegt daran, dass die Gemeinde keine Bauaufträge vergibt, sondern ein schlüsselfertiges Gebäude erwirbt. Ein Grundstückkauf unterliegt gemäss dem Grundstückprivileg nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht.
Massgebend ist zudem, dass der öffentliche Teil des Projekts (Gemeinde) und der private Teil des Projekts (Sägematte Asset AG) durch eine Vielzahl von Schnittstellen – wie Baugrund, Statik, haustechnische Anlagen, Energie, etc. - baulich untrennbar miteinander verbunden sind. Eine getrennte Umsetzung des Projekts ist aus technischen und architektonischen Gründen nicht möglich.
Darüber hinaus wäre die Umsetzung des Projekts ohne den vorgesehenen Bodentausch sowie ohne eine enge fachliche und koordinierte Zusammenarbeit nicht realisierbar.