Quartierplan

Der Quartierplan wurde an der sehr gut besuchten Urversammlung vom 22. September 2020 mit einer Zustimmung von 99 Prozent angenommen und im Jahr 2022 vom Kanton homologiert.

Er legt Lage, Umfang und Nutzung des gesamten Projekts Sägematte städtebaulich verbindlich fest. Inhaltlich umfasst der Quartierplan einen grosszügigen und attraktiven öffentlichen Platz, einen Kleinkindercampus (Kita), ein grosses öffentliches Parkhaus sowie Wohn‑ und Geschäftsflächen. Diese Vorgaben gilt es nun umzusetzen.

Häufige Fragen

Warum braucht Visp dieses Projekt?

Das Quartier Sägematte stellt seit mehreren Jahren eine bauliche Brachfläche dar, deren Entwicklung aufgrund denkmalpflegerischer Rahmenbedingungen nicht im gleichen Mass vorangeschritten ist wie jene der übrigen Gemeindegebiete.

Mit der Realisierung des Projekts wird die Schaffung von zeitgemässem Wohn- und Geschäftsraum ermöglicht. Ergänzend entstehen qualitätsvolle Grün- und Aufenthaltsflächen sowie eine öffentlich nutzbare Parkierungsanlage, die einen nachhaltigen Mehrwert für die zukünftige Quartier- und Stadtentwicklung bietet.

Als moderne Gemeinde ist Visp gefordert, ihre Infrastruktur laufend an das dynamische Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum anzupassen und diese vorausschauend zu planen. Dabei sind die finanziellen Rahmenbedingungen stets verantwortungsvoll zu berücksichtigen. Dieser Anspruch ergibt sich nicht zuletzt aus der Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen.

Durch eine nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastrukturentwicklung wird langfristig eine hohe Lebensqualität gewährleistet. Visp hat diesen Weg stets konsequent beschritten und sich kontinuierlich im Einklang mit den Anforderungen der Zeit weiterentwickelt.

Was regelt der von der Bevölkerung bereits 2020 angenommene Quartierplan?

Der Quartierplan wurde an der sehr gut besuchten Urversammlung vom 22. September 2020 mit einer Zustimmung von 99 Prozent angenommen und im Jahr 2022 vom Kanton homologiert.

Er legt Lage, Umfang und Nutzung des gesamten Projekts Sägematte städtebaulich verbindlich fest. Inhaltlich umfasst der Quartierplan einen grosszügigen und attraktiven öffentlichen Platz, einen Kleinkindercampus (Kita), ein grosses öffentliches Parkhaus sowie Wohn‑ und Geschäftsflächen. Diese Vorgaben gilt es nun umzusetzen.

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